Gesetz zur Novellierung haushaltsrechtlicher Vorschriften
In der Bremischen Bürgerschaft wurde über ein Gesetz zur Novellierung haushaltsrechtlicher Vorschriften abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bremische Haushaltsrecht an die geänderten Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz anzupassen und neue Regeln für die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen einzuführen.
Kernpunkt ist, dass Bremen künftig einen begrenzten strukturellen Kreditspielraum nutzen darf. Dieser orientiert sich an einer Obergrenze von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die bundesrechtlich festgelegt wurde. Gleichzeitig bleibt für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven grundsätzlich das Ziel bestehen, ihre Haushalte ohne neue Schulden auszugleichen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Kommunen unter bestimmten Bedingungen finanzielle Zuweisungen vom Land erhalten können, etwa wenn sie ihre Haushalte ordnungsgemäß ausgleichen. Ergänzend werden die Regeln für die kommunale Finanzaufsicht konkretisiert, etwa bei Genehmigungen von Haushalten oder bei Eingriffsmöglichkeiten des Senats. Insgesamt soll das Gesetz mehr finanzielle Flexibilität schaffen, gleichzeitig aber die Haushaltsdisziplin und staatliche Kontrolle sichern.
Das Gesetz wurde mit 46 Ja-Stimmen angenommen, 35 Abgeordnete stimmten mit Nein.