Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige

Alle Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der Union haben für einen Gesetzentwurf gestimmt, der eine kontrollierte Abgabe von synthetischem Heroin - sog. Diamorphin - an Schwerstabhängige ermöglicht. Diamorphin wird künftig in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und gilt nun nicht mehr als illegale Droge.

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Dafür gestimmt
348
Dagegen gestimmt
198
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johannes JungJohannes JungSPD272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD106 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD246 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD225 - Starnberg Dafür gestimmt

Der Gesetzesinitiative vorausgegangen war ein Modellprojekt, das zwischen 2002 und 2006 in sieben Städten erprobt und anschließend teilweise verlängert worden war. Die Ergebnisse einer in diesem Zusammenhang durchgeführten Studie sprächen dafür, nun deutschlandweit "eine Behandlung mit Diamorphin für eine klar begrenzte Zielgruppe zu ermöglichen," heißt es in dem Gesetz, das von den Abgeordneten Carola Reimann (SPD), Detlef Parr (FDP) und Frank Spieth (Linke) in den Bundestag eingebracht worden war. Schwerstabhängige können das synthetische Heroin künftig als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel erhalten. Allerdings sind daran enge Bedingungen geknüpft. An einer Diamorphin-Behandlung teilnehmen dürfen nur Schwerstabhängige, "die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit herkömmlichen Substitutionsmitteln [wie z.B. Methadon] unternommen haben," heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret bedeutet dies: Ein Patient muss mindestens fünf Jahre opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und 23 Jahre oder älter sein. Durch das "Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung", so der offizielle Name, sollen "die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert" werden. Im Gegensatz zu SPD und Opposition will die Union das Modellprojekt zunächst noch weiterführen, da einige Fragen bislang ungeklärt seien. CDU und CSU verweisen u.a. auf den bislang ungeklärten Beitrag der psychosozialen Betreuung zum Erfolg einer Behandlung. Der Modellversuch habe gezeigt, dass bei einer optimalen psychosozialen Begleitung durchaus gute Therapieergebnisse auch bei einer Methadonsubstitution erzielt würden.

Weiterführende Links: Gesetzentwurf zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung (pdf)