Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Angelika Krüger-Leißner | SPD | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Johann-Henrich Krummacher | CDU/CSU | 259 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Kucharczyk | SPD | 104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dafür gestimmt | |
Hermann Kues | CDU/CSU | 32 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Fritz Kuhn | DIE GRÜNEN | 275 - Heidelberg-Weinheim | Dagegen gestimmt | |
Helga Kühn-Mengel | SPD | 93 - Euskirchen - Erftkreis II | Dafür gestimmt | |
Ute Kumpf | SPD | 260 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Katrin Kunert | DIE LINKE | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 143 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Undine Kurth | DIE GRÜNEN | 68 - Harz | Dagegen gestimmt | |
Uwe Küster | SPD | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt | |
Oskar Lafontaine | DIE LINKE | 296 - Saarbrücken | Dagegen gestimmt | |
Christine Lambrecht | SPD | 189 - Bergstraße | Dafür gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 275 - Heidelberg-Weinheim | Dafür gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 160 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Norbert Lammert | CDU/CSU | 141 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 155 - Leipziger Land - Muldentalkreis | Dafür gestimmt | |
Heinz Lanfermann | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Christian Lange | SPD | 270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Sibylle Laurischk | FDP | 285 - Offenburg | Dagegen gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 102 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 154 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Max Lehmer | CDU/CSU | 215 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Waltraud Lehn | SPD | 123 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt |
Im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer "einheitlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende" war es zu einem Anstieg von Antragstellern - und damit auch der Kosten - gekommen. Durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" soll eine Gesamtentlastung der öffentlichen Haushalte erreicht werden. Der Gesetzesentwurf sieht für das Jahr 2006 Minderausgaben in Höhe von 500 Mio. Euro (2007/2008: je 1,48 Mrd. Euro) vor.
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Hartz IV-Reform enthält u.a. Maßnahmen hinsichtlich einer verbesserten Eingliederung in den Arbeitsmarkt, einer Optimierung des Leistungsrechts, einer Verbesserung der Verwaltungspraxis, der Vermeidung von Leistungsmissbrauch.
Nach dem verabschiedeten Gesetz können Zahlungen komplett gestrichen werden, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II dreimal einen angebotenen Job ablehnen. Ferner sollen Außendienste eingeführt werden, die möglichen Leistungsmissbrauch aufdecken. Außerdem sollen Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, künftig als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Um ohne Abstriche Leistungen zu bekommen, müsste ein Langzeitarbeitsloser dann nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet (Beweislastumkehr).
Im Vorfeld der Schlussabstimmung im Bundestag hatte die Koalitionsmehrheit im Ausschuss für Arbeit und Soziales Verschärfungen des Hartz IV-Gesetzes beschlossen, die über die ursprünglichen Pläne hinausgingen. Die im Gesetzentwurf unter anderem vorgesehenen Streichungen beziehen sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung.
Eine genauere Übersicht über die wichtigsten Inhalte des Fortentwicklungsgesetzes finden Sie in einem PDF-Dokument des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Kritik gegen Hartz IV ist vielschichtig. Kritisiert wird u.a., dass als Folge der Hartz-Gesetze das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung verstärkt würde. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende Verlust des Lebensstandards wird als ungerecht empfunden. Arbeitslosigkeit sei i.d.R. nicht auf den Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen sondern vor allem ein Vermittlungsproblem aufgrund fehlender offenen bzw. geeigneter Stellen. Konkret wurde an dem Fortentwicklungsgesetz kritisiert, dass von einer hundertprozentigen Leistungskürzung auch an der Pflichtverletzung unbeteiligte Partner und Kinder betroffen wären.
Kritik wird aber auch dahingehend geäußert, dass die Hartz-Gesetze nicht weit genug gingen. Außerdem seien die Kosten massiv unterschätzt worden, wodurch Maßnahmen wie das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" erst nötig wurden. Dies sei ein weiteres Kurieren am Symptom.