Banken-Rettungspaket

Das beispiellose Hilfspaket zur Rettung des Finanzsektors hat den Bundestag passiert. Mit großer Mehrheit stimmte das Parlament für das Eil-Gesetz. Neben den Nein-Stimmen von Linken und Grünen gab es die Enthaltung eines CDU-Abgeordneten.

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Dafür gestimmt
475
Dagegen gestimmt
99
Enthalten
1
Nicht beteiligt
36
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

400 Milliarden Euro des beispiellosen Hilfspakets sind für staatliche Bürgschaften vorgesehen, durch die der Geldaustausch unter den Banken wieder in Schwung kommen soll. Durch die Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten haben die Banken zuletzt kaum mehr Geld verliehen - zu groß war die Sorge, dieses nicht mehr wiederzusehen. Ohne Kredite der Banken jedoch kommt die Wirtschaft zum erliegen: Private Großanschaffungen werden zurückgestellt, Unternehmen fehlt das Geld für Investitionen.

Mit den Milliarden-Bürgschaften garantiert der Staat den Banken nun, dass sie ihr Geld auf jeden Fall zurückerhalten. In dem instabilen Umfeld ist dies jedoch nicht ohne Risiko. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass 5 Prozent der 400 Milliarden-Bürgschaft, also insgesamt 20 Milliarden Euro, als Verlust abgeschrieben werden könnten. Vorsichtshalber wird dieser evtl. anfallende Fehlbetrag schon jetzt im Haushalt eingeplant. Neben den Garantien in Form von Bürgschaften stellt der Staat den Finanzinstituten auch Kredite in Höhe von bis zu 80 Milliarden Euro zur Verfügung. So können die Banken beispielsweise ihr Eigenkapital erhöhen, um die Abhängigkeit von anderen Geldinstituten zu verringern.

Unternehmen, die Geld aus dem Staatstopf in Anspruch nehmen, gewähren dem Bund jedoch ein Mitspracherecht, etwa wenn es um die Verwendung der Finanzspritze, die Dividendenausschüttung oder die Höhe der Managergehälter geht. Auch die Teilverstaatlichung eines Unternehmens durch den Erwerb von Aktien ist in dem Gesetz vorgesehen. Solche Beteiligungen könnten dann in wirtschaftlich besseren Zeiten mit Gewinn wieder verkauft werden. Allerdings ist der Einstieg des Staates in Privatunternehmen nur dann vorgesehen, "wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und der vom Bund angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise" zu erreichen ist. Ob die Bundesregierung einen für 2011 angestrebten Haushalt ohne Neuverschuldung tatsächlich erreicht, ist alles andere als sicher. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass die 400 Milliarden Euro schweren Staatsgarantien ausgezahlt werden müssen. Doch angesichts der Finanzkrise und schlechter Wachstumsaussichten gerät das von der Großen Koalition anvisierte Ziel in Gefahr.

FDP und Grüne sichern der Regierungskoalition grundsätzliche ihre Unterstützung zu, kritisierten aber vor allem eine fehlende Kontrolle durch das Parlament. Der "Finanzmarkt -Stabilisierungsfonds", der bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist, wird vom Bundesfinanzminister verwaltet. In Sachen Dividendenausschüttung und Managervergütung könne die Bundesregierung künftig nach Gutdünken entscheiden, so die Grünen. Sie fordern Einfluss auf die Gegenleistungen der Finanzinstitute und eine Kontrolle, dass diese Gegenleistungen auch erbracht werden. Die Liberalen drängen auf eine Rückzugsstrategie im Fall eines Einstiegs des Staates bei Banken. Auch nach Ansicht der Linken habe man keine andere Wahl als das Finanzmarktsystem wieder in Gang zu bringen. Allerdings müsse man nun auch entschieden gegen Währungsspekulationen vorgehen und eine verbindliche Regulierung der internationalen Kapitalströme schaffen.

Weiterführende Links:

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz im Wortlaut (pdf) (Drs. 16/10600)

Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (enthält wesentliche Änderungen, u.a. die Einigung mit den Bundesländern) (Drs. 16/10651)