Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Fritz KuhnFritz KuhnDIE GRÜNEN275 - Heidelberg-Weinheim Nicht beteiligt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN143 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Oskar LafontaineOskar LafontaineDIE LINKE296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD189 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU275 - Heidelberg-Weinheim Nicht beteiligt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut LampHelmut LampCDU/CSU6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Heinz LanfermannHeinz LanfermannFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Sibylle LaurischkSibylle LaurischkFDP285 - Offenburg Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Nicht beteiligt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN154 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Max LehmerMax LehmerCDU/CSU215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud LehnWaltraud LehnSPD123 - Recklinghausen II Dagegen gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU252 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Harald LeibrechtHarald LeibrechtFDP267 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut