Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Paul Klemens FriedhoffPaul Klemens FriedhoffFDP113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD151 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert FrankenhauserHerbert FrankenhauserCDU/CSU220 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD255 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover - Land II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Nicht beteiligt
Portrait von Hartwig FischerHartwig FischerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Josef FellHans-Josef FellDIE GRÜNEN249 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg FaustHans-Georg FaustCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Annette FaßeAnnette FaßeSPD30 - Cuxhaven - Osterholz Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse FalkIlse FalkCDU/CSU114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Anke EymerAnke EymerCDU/CSU11 - Lübeck Nicht beteiligt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD27 - Friesland - Wilhelmshaven Dagegen gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD240 - Hof Dagegen gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE251 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD282 - Freiburg Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut