Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gerd AndresGerd AndresSPD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN282 - Freiburg Nicht beteiligt
Portrait von Gregor AmannGregor AmannSPD183 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Peter AlbachPeter AlbachCDU/CSU192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Lale AkgünLale AkgünSPD95 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU225 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Christian AhrendtChristian AhrendtFDP13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt
Portrait von Karl AddicksKarl AddicksFDP296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich AdamUlrich AdamCDU/CSU16 - Greifswald - Demmin - Ostvorpommern Dafür gestimmt
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP70 - Börde Nicht beteiligt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut