Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg - Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Walter RiesterWalter RiesterSPD264 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus RiegertKlaus RiegertCDU/CSU264 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD185 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU14 - Rostock Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RauenPeter RauenCDU/CSU204 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Bodo RamelowBodo RamelowDIE LINKE195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Hans RaidelHans RaidelCDU/CSU255 - Donau-Ries Nicht beteiligt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU91 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD181 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD231 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Wilhelm PriesmeierWilhelm PriesmeierSPD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Christoph PriesChristoph PriesSPD127 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Brigitte PothmerBrigitte PothmerDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim PoßJoachim PoßSPD124 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Ruprecht PolenzRuprecht PolenzCDU/CSU130 - Münster Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut