Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thomas MahlbergThomas MahlbergCDU/CSU116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Petra WeisPetra WeisSPD116 - Duisburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes PflugJohannes PflugSPD117 - Duisburg II Nicht beteiligt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN118 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchmidtAndreas SchmidtCDU/CSU119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Philipp MißfelderPhilipp MißfelderCDU/CSU122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Jochen BorchertJochen BorchertCDU/CSU123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud LehnWaltraud LehnSPD123 - Recklinghausen II Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim PoßJoachim PoßSPD124 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang MeckelburgWolfgang MeckelburgCDU/CSU124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Christoph PriesChristoph PriesSPD127 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU127 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Angelica Schwall-DürenAngelica Schwall-DürenSPD128 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut