Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Achim GroßmannAchim GroßmannSPD89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Helga LopezHelga LopezSPD174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD83 - Berlin-Neukölln Nicht beteiligt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dagegen gestimmt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD19 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Peter StruckPeter StruckSPD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD102 - Leverkusen - Köln IV Nicht beteiligt
Portrait von Gregor AmannGregor AmannSPD183 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang WodargWolfgang WodargSPD1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Ernst KranzErnst KranzSPD191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Karin RothKarin RothSPD262 - Esslingen Dagegen gestimmt
Portrait von Petra WeisPetra WeisSPD116 - Duisburg I Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut