Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD292 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Jella TeuchnerJella TeuchnerSPD230 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Renate SchmidtRenate SchmidtSPD243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD20 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Walter KolbowWalter KolbowSPD252 - Würzburg Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BahrErnst BahrSPD56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Gert WeisskirchenGert WeisskirchenSPD278 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Rainer TabillionRainer TabillionSPD298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Heidemarie Wieczorek-ZeulHeidemarie Wieczorek-ZeulSPD180 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WeigelAndreas WeigelSPD167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Gert WinkelmeierGert Winkelmeierfraktionslos199 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Nicht beteiligt
Portrait von Heinrich KolbHeinrich KolbFDP188 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut