Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Nicht beteiligt
Portrait von Dieter WiefelspützDieter WiefelspützSPD146 - Hamm - Unna II Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dagegen gestimmt
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg TaussJörg TaussSPD273 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD225 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Axel BergAxel BergSPD219 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Dieter GrasedieckDieter GrasedieckSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD285 - Offenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD198 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD209 - Ludwigshafen /Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar IbrüggerLothar IbrüggerSPD135 - Minden - Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Uta ZapfUta ZapfSPD186 - Offenbach Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm PriesmeierWilhelm PriesmeierSPD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut