Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU201 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HörsterJoachim HörsterCDU/CSU206 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU262 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Werner WittlichWerner WittlichCDU/CSU199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Peter AlbachPeter AlbachCDU/CSU192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dafür gestimmt
Portrait von Friedrich MerzFriedrich MerzCDU/CSU148 - Hochsauerlandkreis Nicht beteiligt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover - Land II Dafür gestimmt
Portrait von Stephan EiselStephan EiselCDU/CSU97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen GehbJürgen GehbCDU/CSU170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU232 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU274 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU292 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Meißen I Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut