Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg-Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Volker SchneiderVolker SchneiderDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Heinz SchmittHeinz SchmittSPD213 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchmidtAndreas SchmidtCDU/CSU119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU244 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Renate SchmidtRenate SchmidtSPD243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Bernd SchmidbauerBernd SchmidbauerCDU/CSU278 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU210 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Konrad SchilyKonrad SchilyFDP140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Otto SchilyOtto SchilySPD223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard SchickGerhard SchickDIE GRÜNEN276 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Irmingard Schewe-GerigkIrmingard Schewe-GerigkDIE GRÜNEN140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ScheerHermann ScheerSPD265 - Waiblingen Nicht beteiligt
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Nicht beteiligt
Portrait von Christine ScheelChristine ScheelDIE GRÜNEN248 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU292 - Ulm Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut