Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Hartwig FischerHartwig FischerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Volker KröningVolker KröningSPD54 - Bremen I Nicht beteiligt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Ernst BahrErnst BahrSPD56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Markus MeckelMarkus MeckelSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Petra BierwirthPetra BierwirthSPD59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Heinz LanfermannHeinz LanfermannFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg VogelsängerJörg VogelsängerSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BiskyLothar BiskyDIE LINKE63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Nicht beteiligt
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut