Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Peter GauweilerPeter GauweilerCDU/CSU221 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Ronald PofallaRonald PofallaCDU/CSU113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Thomas MahlbergThomas MahlbergCDU/CSU116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU202 - Mosel / Rhein - Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU101 - Rheinisch - Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Georg BrunnhuberGeorg BrunnhuberCDU/CSU271 - Aalen-Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU275 - Heidelberg-Weinheim Nicht beteiligt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU265 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU98 - Rhein - Sieg - Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU233 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU261 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HofbauerKlaus HofbauerCDU/CSU235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Anke EymerAnke EymerCDU/CSU11 - Lübeck Nicht beteiligt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU291 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Renate BlankRenate BlankCDU/CSU246 - Nürnberg-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Birgitt BenderBirgitt BenderDIE GRÜNEN260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut