Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE184 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Nicht beteiligt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE251 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE167 - Zwickauer Land - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dagegen gestimmt
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Martina BungeMartina BungeDIE LINKE12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE102 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dagegen gestimmt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE218 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dagegen gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE272 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut