Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Diana Golze | DIE LINKE | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Maurer | DIE LINKE | 260 - Stuttgart II | Dagegen gestimmt | |
Monika Knoche | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Wolfgang Gehrcke-Reymann | DIE LINKE | 184 - Frankfurt am Main II | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Neškovic | DIE LINKE | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Nicht beteiligt | |
Klaus Ernst | DIE LINKE | 251 - Schweinfurt | Nicht beteiligt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 167 - Zwickauer Land - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Jörn Wunderlich | DIE LINKE | 165 - Chemnitzer Land - Stollberg | Dagegen gestimmt | |
Hüseyin Aydin | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Michael Leutert | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Roland Claus | DIE LINKE | 74 - Burgenland | Nicht beteiligt | |
Martina Bunge | DIE LINKE | 12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim | Dagegen gestimmt | |
Ulla Lötzer | DIE LINKE | 102 - Leverkusen - Köln IV | Dagegen gestimmt | |
Dorothée Menzner | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Dagmar Enkelmann | DIE LINKE | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Lukrezia Luise Jochimsen | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Jan Korte | DIE LINKE | 72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis | Dagegen gestimmt | |
Eva Bulling-Schröter | DIE LINKE | 218 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Barbara Höll | DIE LINKE | 153 - Leipzig I | Dagegen gestimmt | |
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Nele Hirsch | DIE LINKE | 193 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 85 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dagegen gestimmt | |
Axel Troost | DIE LINKE | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Karin Binder | DIE LINKE | 272 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Ilja Seifert | DIE LINKE | 157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky | Dagegen gestimmt |
Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.
Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.
Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.
Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut