Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika GrafAngelika GrafSPD224 - Rosenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Jella TeuchnerJella TeuchnerSPD230 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter WiefelspützDieter WiefelspützSPD146 - Hamm - Unna II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KleimingerChristian KleimingerSPD14 - Rostock Dagegen gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dagegen gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang GrotthausWolfgang GrotthausSPD118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD251 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Jörg TaussJörg TaussSPD273 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD20 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian EdathySebastian EdathySPD40 - Nienburg II - Schaumburg Nicht beteiligt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Otto SchilyOtto SchilySPD223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover - Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD285 - Offenburg Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut