Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dafür gestimmt
Portrait von Kurt BodewigKurt BodewigSPD109 - Neuss I Nicht beteiligt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein Dagegen gestimmt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Renate GradistanacRenate GradistanacSPD281 - Calw Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele Lösekrug-MöllerGabriele Lösekrug-MöllerSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Nicht beteiligt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD21 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk ManzewskiDirk ManzewskiSPD17 - Bad Doberan - Güstrow - Müritz Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes PflugJohannes PflugSPD117 - Duisburg II Nicht beteiligt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD293 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut