Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Anton Hofreiter | DIE GRÜNEN | 223 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Sylvia Kotting-Uhl | DIE GRÜNEN | 272 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Nicole Maisch | DIE GRÜNEN | 169 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Fritz Kuhn | DIE GRÜNEN | 275 - Heidelberg-Weinheim | Nicht beteiligt | |
Brigitte Pothmer | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 253 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Britta Haßelmann | DIE GRÜNEN | 133 - Bielefeld | Dagegen gestimmt | |
Priska Hinz | DIE GRÜNEN | 174 - Lahn-Dill | Dagegen gestimmt | |
Peter Hettlich | DIE GRÜNEN | 163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II | Dagegen gestimmt | |
Alexander Bonde | DIE GRÜNEN | 284 - Emmendingen-Lahr | Dagegen gestimmt | |
Krista Sager | DIE GRÜNEN | 19 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Irmingard Schewe-Gerigk | DIE GRÜNEN | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Nicht beteiligt | |
Cornelia Behm | DIE GRÜNEN | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Kerstin Andreae | DIE GRÜNEN | 282 - Freiburg | Nicht beteiligt | |
Bärbel Höhn | DIE GRÜNEN | 118 - Oberhausen - Wesel III | Nicht beteiligt | |
Thilo Hoppe | DIE GRÜNEN | 25 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Ute Koczy | DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Winfried Hermann | DIE GRÜNEN | 291 - Tübingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 143 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Jerzy Montag | DIE GRÜNEN | 221 - München-Süd | Dagegen gestimmt | |
Silke Stokar von Neuforn | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Ekin Deligöz | DIE GRÜNEN | 256 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt |
Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.
Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.
Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.
Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut