Föderalismusreform

Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag die umfassendste Grundgesetzänderung seit 1949 beschlossen. Manfred Kolbe von der CDU und 15 SPD-Politiker folgten der Mehrheit ihrer Fraktionen nicht und lehnten den Entwurf ab. Auch FDP, Grüne und Die Linke verweigerten der Föderalismusreform ihre Zustimmung.

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Dafür gestimmt
427
Dagegen gestimmt
161
Enthalten
3
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 613 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU245 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Margareta WolfMargareta WolfDIE GRÜNEN185 - Groß-Gerau Dagegen gestimmt
Portrait von Hartfrid WolffHartfrid WolffFDP265 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dafür gestimmt
Portrait von Heidemarie WrightHeidemarie WrightSPD250 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dagegen gestimmt
Portrait von Uta ZapfUta ZapfSPD186 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Martin ZeilMartin ZeilFDP223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE167 - Zwickauer Land - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang ZöllerWolfgang ZöllerCDU/CSU250 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD187 - Darmstadt Dafür gestimmt

Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".

Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.

Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".