Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Kristina Schröder | CDU/CSU | 180 - Wiesbaden | Dafür gestimmt | |
Andreas Schockenhoff | CDU/CSU | 294 - Ravensburg-Bodensee | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Andrea Voßhoff | CDU/CSU | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Bernd Schmidbauer | CDU/CSU | 278 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Rolf Koschorrek | CDU/CSU | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Peter Götz | CDU/CSU | 274 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Thomas Dörflinger | CDU/CSU | 289 - Waldshut | Dafür gestimmt | |
Franz Obermeier | CDU/CSU | 216 - Freising | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 280 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Gerald Weiß | CDU/CSU | 185 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Otto Bernhardt | CDU/CSU | 4 - Rendsburg - Eckernförde | Nicht beteiligt | |
Hermann-Josef Scharf | CDU/CSU | 298 - Sankt Wendel | Dafür gestimmt | |
Kurt Rossmanith | CDU/CSU | 258 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 127 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Hartmut Koschyk | CDU/CSU | 238 - Bayreuth | Nicht beteiligt | |
Ingo Schmitt | CDU/CSU | 81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 179 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Laurenz Meyer | CDU/CSU | 146 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Willi Zylajew | CDU/CSU | 92 - Erftkreis I | Dafür gestimmt | |
Philipp Mißfelder | CDU/CSU | 122 - Recklinghausen I | Dafür gestimmt | |
Hans-Werner Kammer | CDU/CSU | 27 - Friesland - Wilhelmshaven | Dafür gestimmt | |
Peter Hintze | CDU/CSU | 103 - Wuppertal I | Nicht beteiligt |
Mit einem Stopp-Schild (s.o.) will die Bundesregierung gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen. Internetanbieter (sog. Provider) werden in dem Gesetz verpflichtet, "technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten zu erschweren." Dazu wird ihnen vom Bundeskriminalamt eine täglich aktualisierte Liste mit den Adressen von Kinderpornoseiten übermittelt. Wer künftig eine indizierte Seite aufruft, bekommt lediglich ein Stopp-Schild angezeigt.
Gegner der sog. Netz-Sperren, darunter die Oppositionsparteien und der "Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur", halten diese Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornographie nicht nur für weitgehend wirkungslos, da eine Sperre leicht zu überwinden sei, sondern sogar für kontraproduktiv. Statt durch eine Löschung von Internetseiten entschlossen gegen Kinderpornographie vorzugehen, würde diese lediglich hinter einem Stopp-Schild versteckt. Kinderpornographie würde so auch weiterhin Verbreitung finden.
Von Union und SPD wird darauf verwiesen, dass nach dem Prinzip "Löschen statt Sperren" verfahren werden soll: Erst wo die Löschung einer Internetseite mit Kinderpornos nicht gelingt, weil sich diese z.B. auf einem Server im Ausland befinden, soll eine Sperrung erfolgen. Allerdings kann laut Gesetzentwurf eine Internetseite auch dann auf der Sperrliste des Bundeskriminalamtes landen, wenn eine Löschung "nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend" ist. Dies kann z.B. der Fall sein, weil deutsche Polizeibehörden keinen direkten Zugriff auf ausländische Provider haben und erst einen Umweg über internationale Behörden nehmen müssen, wie es die CDU-Abgeordnete Martina Krogmann in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de beschreibt.
Kritiker des Sperr-Gesetzes befürchten, dass eine Zensur-Infrastruktur für das Internet geschaffen wird, der auch andere Inhalte zum Opfer fallen könnten. In Blogs, Foren und bei Twitter formierte sich ein Proteststurm, der in einer ePetition an den Bundestag zusammenlief: Mit mehr als 130.000 Unterstützerinnen und Unterstützer ist die Petition "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" die größte Online-Eingabe aller Zeiten.
Auch innerhalb der SPD-Fraktion gab es kritische Stimmen gegen das umstrittene Gesetz. Der Abgeordnete Gregor Amann schrieb auf abgeordnetenwatch.de, er rechne wegen Bedenken in seiner Fraktion damit, dass die Internetsperre "entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschlossen wird". Auf Drängen der SPD kam es in letzter Minute schließlich noch zu Änderungen an dem Gesetzentwurf.
Die Koalitionsfraktionen einigten sich auf folgende Eckpunkte:
1. Für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten wird ein Spezialgesetz geschaffen, das einzig den Bereich Kinderpornographie umfasst und zuächst auf drei Jahre befristet wird. Dies hatte die SPD gefordert. Ursprünglich war vorgesehen, die Netz-Sperren innerhalb des Telemediengesetzes zu verankern. Dadurch, so Kritiker, ließe sich die Sperrung auch problemlos auf andere Inhalte wie "Killerspiele" (wie z.B. vom CDU-Abgeordneten Thomas Strobl auf abgeordnetenwatch.de angedacht) oder bei Urheberrechtsverletzungen ausweiten.
2. Internetnutzer, die auf den Stopp-Seiten landen, sollen keine Strafverfolgung mehr fürchten. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes war eine Verpflichtung für Internetanbieter geplant, Nutzerdaten zu speichern und diese auf Verlangen an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dadurch hätten auch Internetsurfer, die bspw. durch das versehentliche Anklicken eines Links auf eine solche Stopp-Seite gelangt wären, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden geraten können.
Der endgültige Gesetzentwurf sieht außerdem eine unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts vor, wovon zuvor keine Rede gewesen war.