Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg-Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dafür gestimmt
Portrait von Gerald WeißGerald WeißCDU/CSU185 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Ralf GöbelRalf GöbelCDU/CSU213 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU267 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Monika BrüningMonika BrüningCDU/CSU43 - Hannover - Land I Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)