Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gerd AndresGerd AndresSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN282 - Freiburg Enthalten
Portrait von Gregor AmannGregor AmannSPD183 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Peter AlbachPeter AlbachCDU/CSU192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Lale AkgünLale AkgünSPD95 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU225 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Christian AhrendtChristian AhrendtFDP13 - Schwerin - Ludwigslust Nicht beteiligt
Portrait von Karl AddicksKarl AddicksFDP296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich AdamUlrich AdamCDU/CSU16 - Greifswald - Demmin - Ostvorpommern Dafür gestimmt
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP70 - Börde Dagegen gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)