Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Andreas SchockenhoffAndreas SchockenhoffCDU/CSU294 - Ravensburg-Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb-Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Oskar LafontaineOskar LafontaineDIE LINKE296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Karl AddicksKarl AddicksFDP296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Ottmar SchreinerOttmar SchreinerSPD297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Rainer TabillionRainer TabillionSPD298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Astrid KlugAstrid KlugSPD299 - Homburg Dafür gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)