Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Enthalten
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Dagegen gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)