Name | Fraktion | Wahlkreis Aufsteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Franz-Josef Jung | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Hans-Kurt Hill | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Marion Seib | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Ute Koczy | DIE GRÜNEN | Enthalten | ||
Heidrun Bluhm-Förster | DIE LINKE | Nicht beteiligt | ||
Elke Reinke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Edmund Geisen | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Kornelia Möller | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Monika Knoche | DIE LINKE | Nicht beteiligt | ||
Dorothee Bär | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Ulla Jelpke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt |
Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.
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