Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dafür gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Helga LopezHelga LopezSPD174 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Nina HauerNina HauerSPD178 - Wetterau Nicht beteiligt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Fritz Rudolf KörperFritz Rudolf KörperSPD203 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Dieter WiefelspützDieter WiefelspützSPD146 - Hamm - Unna II Nicht beteiligt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)