Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU14 - Rostock Dagegen gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD185 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus RiegertKlaus RiegertCDU/CSU264 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Dagegen gestimmt
Portrait von Walter RiesterWalter RiesterSPD264 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg - Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Franz-Xaver RomerFranz-Xaver RomerCDU/CSU293 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU127 - Borken II Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Kurt RossmanithKurt RossmanithCDU/CSU258 - Ostallgäu Nicht beteiligt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Enthalten
Portrait von Karin RothKarin RothSPD262 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD171 - Werra-Meißner - Hersfeld Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN253 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian RuckChristian RuckCDU/CSU253 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Ortwin RundeOrtwin RundeSPD23 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Marlene RupprechtMarlene RupprechtSPD244 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU236 - Weiden Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)