Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BurgbacherErnst BurgbacherFDP286 - Rottweil-Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD246 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael BürschMichael BürschSPD6 - Plön - Neumünster Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marion Caspers-MerkMarion Caspers-MerkSPD283 - Lörrach-Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dafür gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE115 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Herta Däubler-GmelinHerta Däubler-GmelinSPD291 - Tübingen Nicht beteiligt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN256 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karl DillerKarl DillerSPD205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU227 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU289 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick DöringPatrick DöringFDP42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Nicht beteiligt
Carl-Christian DresselSPD239 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD285 - Offenburg Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)