Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE Dagegen gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Monika KnocheMonika KnocheDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Enthalten
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Enthalten
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Elke ReinkeElke ReinkeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Volker SchneiderVolker SchneiderDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Grietje StaffeltGrietje StaffeltDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang BörnsenWolfgang BörnsenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang WodargWolfgang WodargSPD1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)