Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP70 - Börde Enthalten
Portrait von Ulrich AdamUlrich AdamCDU/CSU16 - Greifswald - Demmin - Ostvorpommern Dafür gestimmt
Portrait von Karl AddicksKarl AddicksFDP296 - Saarbrücken Enthalten
Portrait von Christian AhrendtChristian AhrendtFDP13 - Schwerin - Ludwigslust Nicht beteiligt
Portrait von Ilse AignerIlse AignerCDU/CSU225 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Lale AkgünLale AkgünSPD95 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Peter AlbachPeter AlbachCDU/CSU192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Gregor AmannGregor AmannSPD183 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin AndreaeKerstin AndreaeDIE GRÜNEN282 - Freiburg Nicht beteiligt
Portrait von Gerd AndresGerd AndresSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD21 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Hüseyin AydinHüseyin AydinDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst BahrErnst BahrSPD56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Daniel BahrDaniel BahrFDP130 - Münster Enthalten
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb-Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Doris BarnettDoris BarnettSPD209 - Ludwigshafen /Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BarthUwe BarthFDP195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD225 - Starnberg Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert BarthleNorbert BarthleCDU/CSU270 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Sören BartolSören BartolSPD173 - Marburg Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)