Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Antje BlumenthalAntje BlumenthalCDU/CSU19 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Volker BlumentrittVolker BlumentrittSPD195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Kurt BodewigKurt BodewigSPD109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU209 - Ludwigshafen /Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BollenClemens BollenSPD26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Alexander BondeAlexander BondeDIE GRÜNEN284 - Emmendingen-Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen BorchertJochen BorchertCDU/CSU123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BörnsenWolfgang BörnsenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU101 - Rheinisch - Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard BotzGerhard BotzSPD197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU176 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrandnerKlaus BrandnerSPD132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD149 - Siegen - Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BrüderleRainer BrüderleFDP207 - Mainz Nicht beteiligt
Portrait von Monika BrüningMonika BrüningCDU/CSU43 - Hannover - Land I Dafür gestimmt
Portrait von Angelika BrunkhorstAngelika BrunkhorstFDP29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Enthalten
Portrait von Georg BrunnhuberGeorg BrunnhuberCDU/CSU271 - Aalen-Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE218 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD143 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Martina BungeMartina BungeDIE LINKE12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dagegen gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)