Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Maria MichalkMaria MichalkCDU/CSU158 - Bautzen - Weißwasser Dafür gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Rita PawelskiRita PawelskiCDU/CSU41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Otto BernhardtOtto BernhardtCDU/CSU4 - Rendsburg - Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Anke EymerAnke EymerCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU205 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU244 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU268 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU98 - Rhein - Sieg - Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU217 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU251 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Maria EichhornMaria EichhornCDU/CSU234 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU252 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU227 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU189 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Erich Georg FritzErich Georg FritzCDU/CSU144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)