Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andrea WickleinAndrea WickleinSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Margrit WetzelMargrit WetzelSPD31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Lydia WestrichLydia WestrichSPD212 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Guido WesterwelleGuido WesterwelleFDP97 - Bonn Enthalten
Portrait von Hildegard WesterHildegard WesterSPD110 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Gert WeisskirchenGert WeisskirchenSPD278 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Gunter WeißgerberGunter WeißgerberSPD154 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Gerald WeißGerald WeißCDU/CSU185 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Petra WeisPetra WeisSPD116 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU284 - Emmendingen-Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WeigelAndreas WeigelSPD167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hedi WegenerHedi WegenerSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Christoph WaitzChristoph WaitzFDP155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Enthalten
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Karl Theodor von und zu GuttenbergKarl Theodor von und zu GuttenbergCDU/CSU241 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU269 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP219 - München-Nord Nicht beteiligt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)