Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Cornelia BehmCornelia BehmDIE GRÜNEN64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Marko MühlsteinMarko MühlsteinSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Heinrich JordanHans-Heinrich JordanCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dagegen gestimmt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP70 - Börde Enthalten
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich PetzoldUlrich PetzoldCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Engelbert WistubaEngelbert WistubaSPD71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Klaas HübnerKlaas HübnerSPD72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Cornelia PieperCornelia PieperFDP73 - Halle Nicht beteiligt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dagegen gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Dafür gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)