Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang WielandWolfgang WielandDIE GRÜNEN76 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang ThierseWolfgang ThierseSPD77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Detlef DzembritzkiDetlef DzembritzkiSPD78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus Uwe BenneterKlaus Uwe BenneterSPD80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Markus LöningMarkus LöningFDP80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Enthalten
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchmittIngo SchmittCDU/CSU81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Peter RzepkaPeter RzepkaCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Hakki KeskinHakki KeskinDIE LINKE82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD83 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN84 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dagegen gestimmt
Portrait von Hellmut KönigshausHellmut KönigshausFDP85 - Berlin-Treptow-Köpenick Enthalten
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg-Hohenschönhausen Nicht beteiligt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD88 - Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)