Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wolfgang Thierse | SPD | 77 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt | |
Ute Kumpf | SPD | 259 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Hellmich | SPD | 147 - Soest | Dafür gestimmt | |
Andrea Nahles | SPD | 199 - Ahrweiler | Dafür gestimmt | |
Edelgard Bulmahn | SPD | 43 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Tiefensee | SPD | 154 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 106 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Silvia Schmidt | SPD | 75 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Ingrid Arndt-Brauer | SPD | 125 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Martin Dörmann | SPD | 94 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Frank Schwabe | SPD | 122 - Recklinghausen I | Dafür gestimmt | |
Kirsten Lühmann | SPD | 45 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Doris Barnett | SPD | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Rolf Schwanitz | SPD | 167 - Vogtlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Katja Mast | SPD | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Rolf Hempelmann | SPD | 120 - Essen II | Dafür gestimmt | |
Petra Hinz | SPD | 121 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Christel Humme | SPD | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Michael Hartmann | SPD | 206 - Mainz | Dafür gestimmt |
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll mit dem sog. Fiskalpakt ("Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion") einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus gegen die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise darstellen und dient damit als dauerhafter Nachfolger der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Laut ESM-Vertrag tritt er in Kraft, sobald mindestens 90 % der geplanten Zeichnungen (Anhang II des ESM-Vertrages) durch die ESM-Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden. Als Entscheidungsgremium wird ein Gouverneursrat eingesetzt.
Jeder ESM-Mitgliedsstaat ernennt ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied. Diese müssen grundsätzlich Teil der jeweiligen Regierungen in den ESM-Mitgliedsstaaten sein sowie die Zuständigkeit für Finanzen vorweisen können.
Nachdem ein ESM-Mitgliedsland an den Vorsitzenden des Gouverneursrats ein Stabilitätshilfeersuchen gerichtet hat und dieses unterstützt wird, hat sich das ESM-Mitglied strengen Auflagen zu unterwerfen. Hierzu zählen laut Bundesfinanzministerium u.a.
die Kreditvergabe an das betroffene Land (z. B. Darlehen),
Vorsorgliche Programme (z. B. Bereitstellung von Krediten bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten),
Primär- und Sekundärmarktkäufe (z. B. Kauf von Staatsanleihen),
die Rekapitalisierung von Finanzinstituten (z. B. Vergabe von Krediten bei der Gefährdung der finanzielle Stabilität eines Staates).
Als Kontrollinstanz dient die Europäische Kommission. Diese überwacht in Kooperation mit der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) die eingeleiteten Maßnahmen.
Die Finanzierung des ESM wird durch die teilnehmenden Staaten gewährleistet. Im ESM-Vertrag ist geregelt, dass das Gesamtkapital insgesamt 700 Mrd. Euro betragen wird. Dieses setzt sich aus 80 Mrd. Euro als eingezahltes Kapital und 620 Mrd. Euro, die darüberhinaus vom Gouverneursrat eingefordert werden können, zusammen. Der jeweilige Anteil der ESM-Mitgliedsstaaten wird dabei an dem jeweiligen Kapital an der EZB (deutscher Anteil: 27,1 %) berechnet. Damit beträgt der deutsche Anteil am ESM-Kapital 21,72 Mrd. Euro eingezahltes Kapital sowie 168,31 Mrd. Euro als abrufbares Kapital.
Der ESM ist höchst umstritten. So sind Verfassungsklagen vor dem Bundesverfassungsgericht, z. B. durch die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als Prozessbevollmächtigte des Vereins "Mehr Demokratie", angekündigt.
Abgestimmt wurde auch über den Fiskalpakt. Zum Abstimmungsverhalten
Text: Gregor Hackmack/abgeordnetenwatch.de