Angleichung der Rentenansprüche von DDR-Krankenschwestern

Die Linksfraktion ist mit einem Antrag gescheitert, der die Rentenangleichung von Krankenschwestern aus der ehemaligen DDR vorsah.

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Dafür gestimmt
53
Dagegen gestimmt
498
Enthalten
0
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolfoto alte Dame

Der Antrag der Linken zur Angleichung von Renten der Krankenschwestern in Ost und Weste wurde mit den Stimmen von Union, SPD und mehrheitlich der Grünen abgelehnt. In ihrem Antrag hatte die Linksfraktion gefordert, einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag einzuführen. Dieser sollte den Unterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West Stück für Stück bis zum 1. Juli 2018 ausgleichen und bezieht sich auf die Rentenanwartschaften, die in der ehemaligen DDR erworben wurden. Auf diese Weise wollte die Linkspartei nach eigenen Angaben gegen die Altersarmut von Ost-Krankenschwestern vorgehen.

Jana Schimke von der CDU/CSU sprach sich in ihrer Plenarrede gegen den Antrag aus. Der Rentenwert Ost werde zu Unrecht als Ausdruck von Diskriminierung gesehen, daran trage die Linke eine maßgebliche Mitverantwortung, so Schimke. Außerdem sei der Angleich zu schnell. Die CDU wolle den Rentenwert in sieben Schritten ab 2018 zwischen Ost und West angleichen und gleichzeitig den Hochwertungsfaktor zurückfahren. Dieser Prozess solle bis 2025 abgeschlossen sein und stehe für eine „moderate Lösung“, so die CDU-Politikerin.

Markus Kurth von den Grünen betonte, dass die Grünen das Rentenrecht sofort vereinheitlichen und die Anhebung des Rentenwert Ost auf West-Niveau wollen. Man müsse in allen Regionen die Stärken und Schwächen sehen und darüber reden, das Rentenrecht könne jedoch nicht alles regeln. Eine Höherwertung könne nicht unbegrenzt weitergeführt werden, da so für unbestimmt lange kein einheitliches Rentenrecht in Ost und West gelte.

 

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Linken-Antrag eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion ("Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen")  abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagsseite ein "Ja zur Ablehnung des Linksfraktion-Antrags". Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für den Linken-Antrag gestimmt und Die Linke dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linken zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Ja"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Ja" zum Linksfraktion-Antrag.

Bildquelle: fotolia_peteratkins