Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Gabriele Lösekrug-Möller | SPD | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Maria Flachsbarth | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Matthias Miersch | SPD | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Ute Bertram | CDU/CSU | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Brigitte Pothmer | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Nicht beteiligt | |
Sigmar Gabriel | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Nicht beteiligt | |
Uwe Lagosky | CDU/CSU | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dafür gestimmt | |
Carola Reimann | SPD | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Carsten Müller | CDU/CSU | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Heinz-Joachim Barchmann | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Nicht beteiligt | |
Günter Lach | CDU/CSU | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Wilhelm Priesmeier | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Thomas Oppermann | SPD | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dafür gestimmt | |
Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Nicht beteiligt | |
Bettina Hornhues | CDU/CSU | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dagegen gestimmt | |
Uwe Beckmeyer | SPD | 55 - Bremen II - Bremerhaven | Dafür gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt |
Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf zu Änderung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Die Abstimmung war von den Fraktionen freigegeben worden, d.h. es gab keine "Fraktionsdisziplin".
Beschlossen wurden unter anderem folgende Regelungen:
- Die "gruppennützige Forschung" an einem Patienten (zum Beispiel Demenzkranken) soll erlaubt werden. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass diese Person ihre Genehmigung im Vollbesitz der geistigen Kräfte und nach ausreichender ärztlicher Aufklärung ausgedrückt hat.
- Von nun an müssen klinische Studien beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert werden. Diese Studien dürfen weiterhin nur mit Zustimmung der Ethik-Kommission des Bundeslandes durchgeführt werden.
- Rezeptpflichtige Medikamente dürfen nur abgeben werden, wenn sie direkt nach einem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden.
Umstritten ist die Regelung zu gruppennützigen Forschung an Patienten. Abgeordnete der Grünen, SPD, Linke und auch der CDU äußerten ethische und rechtliche Bedenken. So reicht nach dem jetzt beschlossenen Gesetz eine vor Jahren erstellte Bereitschaftserklärung aus, um Untersuchungen an einem Patienten zu erlauben, selbst wenn die Untersuchung nicht zu dessen eigenem Vorteil ist. Eine selbständige Widerrufung dieser Erklärung kann durch den Zustand des Patienten ggf. nicht mehr kommuniziert werden.
Weiterführende Links/Quellen:
WDR: Appell gegen Experimente an Demenzkranken ohne Erfolg
(Stand: 15.11.16, 14:31)
Hüppe fürchtet Dammbruch in der Demenzforschung/Interview mit der Zeitung "Das Parlament"
(Stand: 15.11.16 14:41)