Ausschluss extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung

Mit einer 2/3 Mehrheit beschloss der Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. Dadurch werden extremistische Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen.

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Dafür gestimmt
502
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz WangeKarl-Heinz WangeCDU/CSU Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele SchmidtGabriele SchmidtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Iris RipsamIris RipsamCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heinz WieseHeinz WieseCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Barbara WoltmannBarbara WoltmannCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heidtrud HennHeidtrud HennSPD Dafür gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Julia ObermeierJulia ObermeierCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun ZollnerGudrun ZollnerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Reiner MeierReiner MeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Birgit MenzBirgit MenzDIE LINKE Enthalten
Portrait von Katrin AlbsteigerKatrin AlbsteigerCDU/CSU Dafür gestimmt

Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.

In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.

Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:

"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.

Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.

Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.

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