BAföG-Reform zur Erhöhung der Bedarfssätze

Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag eine Reform des BAföGs beschlossen. Die Linke enthielt sich der Stimme, die Grünen stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
474
Dagegen gestimmt
57
Enthalten
53
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Die Große Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf "die Ausbildungsförderung nachhaltig finanziell sichern und bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen anpassen".

Künftig sollen die BAföG-Sätze steigen, außerdem sollen höhere Freibeträge für eigenes Vermögen gelten.

Konkret hat der Bundestag folgende Punkte beschlossen:
Die Bedarfssätze werden generell um sieben Prozent und der Wohnzuschlag wird auf 250 Euro angehoben. Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende steigt somit von derzeit 670 Euro auf 725 Euro monatlich.
Die Einkommensfreibeträge werden ebenso um sieben Prozent angehoben. Das bedeutet, dass ab 2016 über 110.000 Studierende und Schüler mehr als bis jetzt gefördert werden.
BAföG-Empfänger können durch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze künftig wieder auf Minijobbasis (450 Euro monatlich) arbeiten, ohne das Gehalt anrechnen zu müssen.
Der Freibetrag für eigenes Vermögen von BAföG-Beziehern wird um 2.300 Euro auf künftig 7.500 Euro angehoben. Der Vermögensfreibetrag für Auszubildende mit Unterhaltspflichten (z.B. gegenüber Kindern oder Ehegatten) steigt von derzeit 1.800 Euro auf 2.100 Euro
Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 130 Euro für jedes Kind angehoben.
Um sicherzustellen, dass zwischen Bachelor- und Masterstudium keine Förderungslücke entsteht, gilt in Zukunft erst die Bekanntgabe der Abschlussnote (BA) als Ausbildungsende, ein Masterstudium wird schon ab der vorläufigen Zulassung gefördert.
Die Geldleistungen nach dem BAföG werden ab dem 01.01.2015 vollständig vom Bund übernommen, damit die Länder die rund 1,17 Milliarden Euro, um die sie entlastet werden, in Hochschulen und Schulen investieren können.
Die Förderungsberechtigung für Ausbildungen im Ausland und für nichtdeutsche Auszubildende wird ausgeweitet. Die bisher geltende Voraussetzung eines Voraufenthalts in Deutschland wird von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.
Um das Verfahren zu entbürokratisieren, werden die Länder verpflichtet, bis zum 01.08.2016 bestimmte elektronische Antragstellungen zu ermöglichen.

Die Änderungen werden ab 2017 jährliche Mehrausgaben von rund 500 Millionen Euro zur Folge haben. Insgesamt werden durch das Reformpaket jährlich rund 825 Millionen Euro zusätzlich zur Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt.

Grüne und Linke halten die Reform für nicht weitgehend genug. Sie scheiterten allerdings mit ihren Änderungsanträgen.