Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

Weiterlesen
Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Herbert BehrensHerbert BehrensDIE LINKE34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Ute BertramUte BertramCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU201 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard BlienertBurkhard BlienertSPD137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

Weiterführende Informationen: