Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Franz-Josef Jung | CDU/CSU | 184 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dafür gestimmt | |
Christian Hirte | CDU/CSU | 190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Alois Karl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Helmut Günter Baumann | CDU/CSU | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Anja Karliczek | CDU/CSU | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dafür gestimmt | |
Michael Vietz | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dafür gestimmt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Christel Voßbeck-Kayser | CDU/CSU | 150 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt | |
Helmut Brandt | CDU/CSU | 88 - Aachen II | Dafür gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Martin Pätzold | CDU/CSU | 86 - Berlin-Lichtenberg | Dafür gestimmt | |
Heinz Wiese | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Philipp Lengsfeld | CDU/CSU | 75 - Berlin-Mitte | Dafür gestimmt | |
Barbara Woltmann | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dafür gestimmt |
Das Parlament stimmte namentlich über die umstrittene Änderung von Artikel 90 im Grundgesetz ab. Die Änderung ist Teil eines großen Gesamtpaketes, welches die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, und benötigte eine 2/3-Mehrheit.
Die Gesetzesänderung der Bundesregierung sieht vor, dass der Bund ab 2020 eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH gründet, die zukünftig für die Autobahnen verantwortlich sein wird. Diese GmbH soll unveräußerlich der Bundesrepublik gehören, ist jedoch privatrechtlich organisiert. Streckennetze sollen nicht privatisiert werden können, sondern nur Strecken bis 100 km, die in Öffentlich-Private Partnerschaften ausgelagert werden. Diese Begrenzung regelt ein Begleitgesetz, welches wiederum nicht im GG verankert ist.
Dies war der Hauptkritikpunkt der Opposition. Die Fraktion DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Antrag, da sie eine sukzessive Privatisierung der Autobahnen befürchtet. So könnte das Begleitgesetz in der nächsten Legislaturperiode von einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden. Die Linksfraktion stellte ihrerseits einen Änderungsantrag, mit dem Ziel, ein Privatisierungsverbot im Grundgesetz zu verankern, das nicht mit einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden kann.
Auch die Grünen votierten mit Nein. In der vorausgegangenen Plenardebatte teilten die Redner der Fraktion die Befürchtung, dass das Begleitgesetz, das die ÖPP einschränkt, in der nächsten Legislaturperiode wieder abgeschafft werden könnte. Hintertüren sieht die Oppositionsfraktion ebenfalls nicht als geschlossen an. Auch die Grünen stellten einen Änderungsantrag zur Abstimmung, der allerdings abgelehnt wurde.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD sieht in der Schaffung einer zentralen Infrastrukturgesellschaft eine Möglichkeit, die Verwaltung der Autobahnen nun effektiver und effizienter regeln zu können. Die Koalition schloss eine Privatisierung in der Debatte entschieden aus und verdeutlichte, dass die Autobahnen weiterhin im Besitz des Staates bleiben werden. Die SPD-Fraktion erklärte in der vorangegangenen Debatte wiederholt, dass sie durch die geschaffenen Kompromisse die Gefahr einer Privatisierung gänzlich verhindert habe.
Mehrere Abgeordnete von SPD und Union stimmten entgegen der Fraktionsdisziplin gegen den Antrag der eigenen Regierungskoalition und stimmten mit nein.
Die Abstimmung über die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft war Teil eines größeren Gesetzespakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzordnung. Das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zu dem Gesamtpaket haben wir hier dokumentiert.
Zu einzelnen Punkten des Gesetzespakets gab es außerdem Anträge der Oppositionsfraktionen, die allesamt mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden. Das Abstimmungsverhalten finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Die Plenardebatte ist hier auf der Bundestagswebseite als Video anzusehen.