Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde.

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Dafür gestimmt
456
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
0
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 628 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Helmut Günter BaumannHelmut Günter BaumannCDU/CSU164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Marieluise BeckMarieluise BeckDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD135 - Lippe I Nicht beteiligt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Herbert BehrensHerbert BehrensDIE LINKE34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU161 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Ute BertramUte BertramCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar BindingLothar BindingSPD274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BinningerClemens BinningerCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BleserPeter BleserCDU/CSU201 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard BlienertBurkhard BlienertSPD137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU208 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Nicht beteiligt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im März 2010 fest, dass Datenschutzkontrollstellen unabhängige Hüter der Grundrechte seien und eine völlige Unabhängigkeit erforderlich sei. Diese sei nur gegeben, wenn die betreffende Stelle nicht nur unabhängig von Weisungen und Druck handeln kann, sondern wenn sie darüber hinaus auch frei von der bloßen Gefahr einer politischen Einflussnahme ist.
Im Oktober 2012 wurden die Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder vom EuGH als nicht mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar erklärt. Da das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit diesen größtenteils übereinstimmt, bestand Handlungsbedarf zur Änderung des BDSG.

Vor allem der Umstand, dass die oder der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit formal dem Bundesministerium des Inneren (BMI) unterstellt ist, schloss die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme mit ein. Obwohl von der Bundesregierung ausgesagt wurde, dass praktisch keine Dienst- oder Rechtsaufsicht stattfindet, bestand diese Möglichkeit.

Durch das vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetz soll neben der Beseitigung dieses Umstandes nach Angaben der Bundesregierung auch die Datenaufsicht gestärkt werden.
Das Gesetz hat zur Folge, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhält. Dies bedeutet, dass sie/er ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht und nicht unter formaler Rechtsaufsicht steht.

Änderungsantrag / Bedenken der Opposition
Zu dem von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD nun beschlossenen Gesetz gab es einen Änderungsvorschlag der GRÜNEN-Fraktion, der von der Fraktion DIE LINKE unterstützt wurde und den Bedenken der Opposition Rechnung tragen sollte.
Dieser Antrag enthielt vor allem die Regelung, dass die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Zeugin oder Zeuge auftreten darf, sofern dadurch nicht z.B. die nationale Sicherheit gefährdet oder Grundrechte eingeschränkt werden. Denn, so die Bedenken, in der nun beschlossenen Regelung sei die Unabhängigkeit nicht gewahrt, da dieses Recht eingeschränkt sei. Die aktuellen Vorschriften, eine mögliche Aussage zu beschränken oder von anderen Stellen (z.B. Bundesregierung) abhängig zu machen, seien nicht nur unvereinbar mit der Unabhängigkeit, sondern entsprächen zudem auch nicht den europarechtlichen Anforderungen.