Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Enthalten
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Enthalten
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Enthalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Nicht beteiligt
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Enthalten
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Axel GehrkeAxel GehrkeAfD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD94 - Köln II Enthalten
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Enthalten
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Enthalten
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Enthalten
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Enthalten
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Enthalten
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD128 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Detlev SpangenbergDetlev SpangenbergAfD151 - Nordsachsen Enthalten
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Enthalten
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Nicht beteiligt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.