Änderung des Klimaschutzgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes stellt die Bundesregierung neue Klimaschutzziele vor. Unter anderem wird das bundesweite Klimaschutzziel für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent erhöht, im Jahr 2040 sollen mindestens 88 Prozent erreicht werden.

Der Umweltausschuss teilt in einer Beschlussempfehlung mit, dass er die Annahme des Gesetzentwurfs befürwortet.

Der Gesetzentwurf wurde mit 351 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Gegen den Entwurf votierten die Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und die AfD.

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Dafür gestimmt
351
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
10
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021, wonach mehrere Absätze des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit den Grundrechten nicht vereinbar seien. Laut Beschluss ist der Gesetzgeber bis spätestens zum Ende des Jahres 2022 verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf eine Verschärfung der Klimaschutzziele ab. Unter anderem wird das bundesweite Klimaschutzziel für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent (statt dem bisherigen Reduktionsziel von 55 Prozent) erhöht, im Jahr 2040 sollen mindestens 88 Prozent erreicht werden. Die Treibhausgaremissionen müssen bis zum Jahr 2045 soweit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität1 erreicht wird. Für die Einhaltung dieser Ziele werden Minderungsziele für einzelne Sektoren festgelegt: Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Energiewirtschaft, die ihre Jahresemissionsmenge von 280 Mio. Tonnen im Jahr 2020 auf 108 Mio. Tonnen im Jahr 2030 verringern soll.

Mit der Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass Deutschland dazu beiträgt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

1Gleichgewicht zwischen (durch den Menschen verursachte) Emissionen von Treibhausgasen und dem Abbau dieser Luftverunreinigung


Der Umweltausschuss teilt in einer Beschlussempfehlung mit, dass er die Annahme des Gesetzentwurfs befürwortet.

Der Gesetzentwurf wurde mit 351 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Gegen den Entwurf votierten die Fraktionen der FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und die AfD. Außerdem gibt es aus der CDU/CSU 10 Enthaltungen sowie 10 Gegenstimmen.