Änderung im Infektions­schutz­gesetz

Abgestimmt wurde über die Paragraphen 9 und 10 des Infektionsschutzgesetzes. Die AfD hatte verlangt, über einzelne Teile des Gesetzentwurfs und den Gesetzentwurf insgesamt, getrennt abzustimmen. Eine namentlicher Abstimmung fand lediglich bezüglich der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes statt.

Der Gesetzentwurf wird mit 408 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmten die FDP, Die Linke und die AfD.

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Dafür gestimmt
408
Dagegen gestimmt
210
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Die Paragraphen 9 und 10 besagen unter anderem, dass eine auf dem Infektionsschutzgesetz basierende Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass, auch wenn zukünftig die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben ist, ein Jahr lang weiterhin gerechtfertigte Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise der Nachweis einer Impfung, bestehen können.

Der Gesetzentwurf wird mit 408 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmten die FDP, Die Linke und die AfD. Es gibt außerdem zwei Enthaltungen.