Einführung eines inklusiveren Wahlrechts

Der Antrag der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert den Bundestag auf, das deutsche Wahlrecht inklusiver zu gestalten. Explizit sollen auch Personengruppen, die aktuell kein Wahlrecht haben, künftig wählen gehen dürfen.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
345
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
240
Nicht beteiligt
124
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Nicht beteiligt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Enthalten
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Enthalten
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Enthalten
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Nicht beteiligt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Katja SudingKatja SudingFDP19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Enthalten
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Enthalten

Der Antrag der Regierungskoalition bezieht sich auf das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Urteil zum Wahlausschluss aufgrund des Bundeswahlgesetzes. Dieses besage, dass dem Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, eine Ende gesetzt werden müsse. Laut Regierungskoalition seien dadurch Änderungen sowohl des Bundes- als auch des Europawahlgesetzes notwendig geworden. Da eine Änderung des Wahlrechts immer mit einem zeitlichen Abstand zur nächsten Wahl erfolgen muss, ist eine Änderung des Europawahlgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (Die Europawahl ist am 26. Mai 2019), soll aber bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Durch den Antrag wird der Bundestag aufgefordert, zeitnah eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen:

Inklusives Wahlrecht: Die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes werden gestrichen und entsprechende Änderungen an § 6a des Europawahlgesetzes vorgenommen.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Antrag angenommen. Niemand stimmte dagegen, die Fraktionen AfD, FDP, Die Linke und B90/Grüne enthielten sich der Abstimmung.