Einspruch gegen den an Alice Weidel erteilten Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat Alice Weidel gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Ordnungsruf erteilt. Alice Weidels Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
549
Enthalten
2
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dagegen gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Foto Plenarsaal Deutscher Bundestag

"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.

Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.

Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.