Einspruch gegen den an Alice Weidel erteilten Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat Alice Weidel gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Ordnungsruf erteilt. Alice Weidels Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
549
Enthalten
2
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Nicht beteiligt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Nicht beteiligt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Nicht beteiligt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Foto Plenarsaal Deutscher Bundestag

"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.

Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.

Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.